Ausbildung

Persönliche Voraussetzungen

Den Traum vom (selbst) fliegen kann sich fast jeder erfüllen. .Das Mindestalter für den Ausbildungsbeginn beträgt 16 Jahre, die Lizenz darf mit 17 Jahren erworben werden. Entgegen landläufiger Meinung eignen sich auch weibliche Personen hervorragend für eine Pilotenausbildung!

Außer dem Willen, fliegen zu lernen müssen sie keinerlei fliegerische Voraussetzungen haben.
Lassen Sie sich nicht abschrecken, die wenigsten unserer Schüler haben schon einmal etwas mit der Fliegerei zu tun gehabt!
Wir empfehlen  Ihnen, schon vor der Theorieausbildung mit den praktischen Flugstunden zu beginnen. Hier werden Ihnen dann schon Vorkenntnisse vermittelt, die den Theorie-Lehrgang erheblich erleichtern werden.
Lediglich vor dem ersten Soloflug muß ein Teil und vor dem ersten Solostreckenflug der gesamte Theorieunterricht absolviert sein.
Somit ist es möglich, jederzeit mit der Flugausbildung zu beginnen. Fest vorgeschriebene Kurse gibt es also nicht.
Als günstig hat es sich erwiesen, in den Sommermonaten hauptsächlich die Praxisschulung durchzuführen und die weniger fliegbaren Winterwochenenden für eine systematische Theorieschulung zu nutzen.
Wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung ist natürlich, daß das Wetter eine Fliegerei zuläßt und daß man vom Alltag abschalten kann.

Die so genannte flugmedizinische Untersuchung führt ein "Fliegerarzt" durch. Neben einem Laborstatus erhebt der Mediziner Befunde in Bezug auf den allgemeinen Gesundheitszustand sowie Hör- und Sehvermögen. Bei der Erstuntersuchung wird regelmässig ein augenärztliches Gutachten gefordert.
Die gesundheitlichen Anforderungen sind dabei nicht allzu hoch. Man muß kein Spitzensportler sein um die Tauglichkeit bescheinigt zu bekommen. Schwierigkeiten sind bei  erheblichen gesundheitlichen Störungen zu erwarten, wie z.B. extreme Sehschwächen, Herzprobleme, Diabetes Typ 1 , motorische Störungen etc.
Die Erlaubnisbehörde verlangt vom Bewerber noch ein polizeiliches Führungszeugnis,.erfolgreiche Teilnahme an einem Erste - Hilfe - Kurs (wie beim PKW-Führerschein) ist nachzuweisen und es ist eine Selbstauskunft über evtl. begangene Straftaten zu unterschreiben. Theorieprüfung: der Prüfer wertet die Prüfung aus und wünscht allen schöne Flüge

Was gehört zur Ausbildung ?

Theoretische Ausbildung

Praktische Flugausbildung

theoretische und praktische Prüfung
 

 

 

 

Praxisprüfung in Zwickau

 

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